Detailhandelsspezialist/ in
Alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung als Detailhandelsspezialist/in finden Sie hier.
Auszug aus der Prüfungsordnung:
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
- a.) über das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Detailhandelsfachmann/Detailhandelsfachfrau oder als Detailhandelsangestellter/ Detailhandelsangestellte oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis verfügt und nach bestandener Lehrabschlussprüfung mindestens drei Jahre Berufspraxis im Detailhandel vorweisen kann;
oder
- b.) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen mindestens gleichwertigen Ausweis besitzt und seit dessen Erwerb mindestens vier Jahre Berufspraxis im Detailhandel vorweisen kann;
oder
- c.) über das eidgenössische Berufsattest als Detailhandelsassistent/ Detailhandelsassistentin verfügt und nach Abschluss der Grundbildung mindestens fünf Jahre Berufspraxis im Detailhandel vorweisen kann;
oder
- d.) mindestens zehn Jahre Berufspraxis im Detailhandel vorweisen kann;
und
- e.) im Detailhandel mindestens ein Jahr in einer Führungsfunktion tätig gewesen ist;
und
- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Die Punkte b, e und f sind diese Anforderungen, welche auch diejenigen betrifft, welche als Quereinsteiger z.B Gärtner EFZ diese Weiterbildung machen möchten.
Detailhandelsmanager/in
Alle wichtigen Informationen zum/r Detailhandelsmanager/in finden Sie hier.
Auszug aus der Prüfungsordnung:
Zur Abschlussprüfung ist zugelassen, wer:
- a.) einen eidg. Fachausweis im Bereich der branchenspezifischen Berufsprüfungen besitzt und mindestens 3 Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Detailhandel nachweisen kann;
oder
- b.) ein Diplom einer Höheren Fachprüfung, ein Diplom einer Höheren Fachschule, einen Abschluss einer Fachhochschule oder einer Hochschule besitzt und mindestens 3 Jahre Praxis in einer Kaderfunktion im Detailhandel nachweisen kann;
oder
- c.) das Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, das Fähigkeitszeugnis der zweijährigen beruflichen Grundbildung im Detailhandel, das Diplom einer vom Bundesamt anerkannten Handelsmittelschule, ein Maturitätszeugnis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt, und mindestens 6 Jahre Praxis nach dem entsprechenden Abschluss, davon 3 Jahre in einer Kaderfunktion, im Detailhandel, nachweisen kann;
und
- d.) über die erforderlichen Modulabschlüsse beziehungsweise Gleichwertigkeitsbestätigung verfügt.
Auch diese Ausbildung können Quereinsteiger z. B. Gärtner EFZ machen.
Modulare Weiterbildung Gärtner
Die revidierte höhere Berufsbildung bietet den Teilnehmern der modularen Weiterbildung Grundlagen- und fachrichtungsspezifische Module. Die Pflicht- sowie Wahlmodule, aus welchen die Teilnehmer, ihrem persönlichen Interesse und ihrem beruflichen Umfeld entsprechend, Module wählen können.
Die Module werden bei unterschiedlichen Anbietern durchgeführt. Je nach Ausbildungskonzept werden Vorbereitungskurse (komplette Lehrgänge) auf die eidg. Berufsprüfung oder aber nur einzelne Module (meist Wahlmodule) angeboten.
Auszug aus der Prüfungsordnung:
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Gärtnerin/ Gärtner oder eine gleichwertigen Abschluss besitzt; und zum Zeitpunkt der Anmeldung und seit dem Erwerb des Ausweises über mindestens 24 Monate Berufspraxis in der jeweiligen Fachrichtung verfügt.
oder
- ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und zum Zeitpunkt der Anmeldung und seit dem Erwerb des Ausweises über mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Fachrichtung Produktion oder im Garten- und Landschaftsbau verfügt;
und
- über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. entsprechende Gleichwertigkeitsbestätigung verfügen.
Die vollständige Prüfungsordnung, wie auch alle anderen Informationen zur höheren Berufsbildung der Grünen Branche finden Sie hier.