Agenda

Schadorganismen

Verschiedene Schadorganismen bedürfen für die Grüne Branche besonderer Vorsicht. Die verschiedenen Schädlinge und Krankheiten tangieren die Betriebe auf verschiedenste Weise.

Zuunterst in der Mediathek finden sich in den  Merkblättern Informationen zu verschiedenen Schadorganismen. 

Phytophthora ramorum

Phytophthora ramorum, auch bekannt als Erreger des „Plötzlichen Eichentods“, ist ein ursprünglich aus Asien stammender Eipilz. Er kommt in der Schweiz in der freien Natur bislang nicht vor, stellt jedoch eine erhebliche Gefahr für einheimische Wildpflanzen (z. B. Eichen) dar. Ein neues Merkblatt gibt praxisorientierte Hinweise, um die Früherkennung eines Befalls zu stärken und das Verbreitungsrisiko zu reduzieren. 

Das Merkblatt enthält Empfehlungen zur nachhaltigen Pflanzenauswahl, wie die bevorzugte Verwendung einheimischer und standortgerechter Pflanzen aus regionaler Produktion, sowie Massnahmen zur Förderung vielfältiger und widerstandsfähiger Pflanzengemeinschaften. 

Link: Merkblatt_Pram-WSL-BAFU-JS-KOK_vf_2025-11_DE.pdf  (in allen Amtssprachen vorhanden)  

Hinweise zur Prävention 
Das Verbreitungsrisiko des Plötzlichen Eichentods kann durch einen sorgfältigen Umgang mit Pflanzenmaterial reduziert werden. Dazu gehören etwa folgende Massnahmen: 

  • sorgfältige Eingangskontrollen auf mögliche Befallssymptome 

  • regelmässige Bestandsüberwachung, insbesondere bei anfälligen Pflanzen wie Rhododendren, Viburnum-Arten und Lärchen 

  • konsequente Hygienemassnahmen im Betriebsablauf 

  • ein angepasstes und kontrolliertes Wassermanagement 

  • eine klare Trennung von Pflanzenchargen 

In der Schweiz werden EU-Isolate von P. ramorum gelegentlich bei Ziersträuchern in zum Pflanzenpass zugelassenen Betrieben festgestellt. Vereinzelt wurden sie auch in öffentlichen und privaten Grünanlagen beobachtet. Dank konsequenter Überwachungs- und Tilgungsmassnahmen konnte die Etablierung und Ausbreitung bislang verhindert werden.  

Da nicht-EU-Isolate des Eipilzes als Quarantäneorganismen geregelt sind, gilt eine generelle Meldepflicht. Verdachtsfälle sind umgehend den zuständigen kantonalen Waldschutzdiensten.pdf zu melden. Betriebe mit Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen informieren in solchen Fällen den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD). verlinken mit E-Mailadresse EPSD: phyto@blw.admin.ch)

Japankäfer - Popillia japonica

Der Blatthornkäfer hat in der Schweiz den Status «prioritärer Quarantäneorganismus». Er muss gemeldet und bekämpft werden. In den Regionen in der Schweiz, wo er sich bereits etabliert hat, sehen sich die Betriebe verschiedene Massnahmen umzusetzen. Mehr dazu unter «Wichtige Informationen».

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Wichtige Informationen

Neuigkeiten

… zur Verbreitung in der Schweiz

Die Karte zur Befallsituation Mai 2026 findet sich in der Mitteilung des BLW. 


September 2026

Der Kanton Bern scheidet in der Region Interlaken per Allgemeinverfügung einen neuen Befallsherd mit Pufferzone aus. Die Allgemeinverfügung und Ausführungen zu den Massnahmen findet sich auf der Webseite des Pflanzenschutzdienstes des Kantons Bern. 


August 2026

Der Kanton St. Gallen scheidet in der Region Buchs per Allgemeinverfügung einen neuen Befallsherd mit Pufferzone aus. Die Allgemeinverfügung und Ausführungen zu den Massnahmen findet sich auf der Webseite des Pflanzenschutzdienstes des Kantons St. Gallen. 

Der Kanton Bern scheidet in und um die Stadt Bern per Allgemeinverfügung einen neuen Befallsherd mit Pufferzone aus. Die Allgemeinverfügung und Ausführungen zu den Massnahmen findet sich auf der Webseite des Pflanzenschutzdienstes des Kantons Bern. 


Juli 2026

Der Kanton Luzern scheidet in der Luzerner Allmend per Allgemeinverfügung einen neuen Befallsherd mit Pufferzone aus. Die Allgemeinverfügung und Ausführungen zu den Massnahmen findet sich auf der Webseite des Pflanzenschutzdienstes des Kantons Luzern. 

Der Kanton Zug scheidet im Raum Zug / Baar per Allgemeinverfügung einen neuen Befallsherd mit Pufferzone aus. Die Allgemeinverfügung und Ausführungen zu den Massnahmen findet sich auf der Webseite des Pflanzenschutzdienstes des Kantons Zug. 



Die Allgemeinverfügungen der betroffenen Kantone sind im Dokument «Wichtige Informationen Japankäfer» oben verlinkt.

Arbeitsgruppe Japankäfer

Die Arbeitsgruppe Japankäfer von JardinSuisse gilt als Experten-Gremium in Sachen Japankäfer. Es steht in Kontakt zu den Behörden und nimmt Stellung zu Konsultationen von relevanten Dokumenten und Gesetzesartikeln, die die Bekämpfung des Japankäfers betreffen. Das Gremium ist bestrebt, mit dem Bund zusammen pragmatische Lösungen zu finden.

In der Arbeitsgruppe ist jede Fachgruppe mit mindestens einer Person vertreten:

  • Roland Eberhard, Eberhard Gartenbau AG (Region Kloten, Fachgruppe Garten- und Landschaftsbau)
  • Reto Eisenhut, Eisenhut Vivaio (Südtessin, Fachgruppe Gärtnerischer Detailhandel)
  • Jan Bauer, Bauer Baumschulen AG (Region Basel, Fachgruppe Baumschulen)
  • Jürg Gerber, Lamprecht Pflanzen AG (Region Kloten, Fachgruppe Zierpflanzen)
  • Patrick Daepp, Gartenpflanzen Daepp (Präsident der Arbeitsgruppe, Fachgruppe Baumschulen)

 

Kontaktperson seitens der JardinSuisse-Geschäftsstelle ist Eliane Läuchli. Bitte melden Sie sich bei Fragen und Problemen in Zusammenhang mit dem Japankäfer.

Mediathek

Agroscope hat verschiedene Studien zum Japankäfer gesammelt und in einer umfassenden Publikation zusammengefasst.

Um dem Alarmismus entgegenzuwirken und trotzdem zu verhindern, dass Kunden Japankäfer oder sonstige Schädlinge in Ihren Betrieb bringen. Können Sie das folgende Dokument bei Bedarf personalisieren und nutzen, um mit den Kunden ins Gespräch zu kommen, und sie bezüglich der Thematik aufzuklären.

Quarantäneorganismen

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen

Qualitätsschädlinge und invasive Neobiota

Bestimmte Inhalte und Dokumente sind ausschliesslich für Mitglieder von JardinSuisse zugänglich.