Phytophthora ramorum, auch bekannt als Erreger des „Plötzlichen Eichentods“, ist ein ursprünglich aus Asien stammender Eipilz. Er kommt in der Schweiz in der freien Natur bislang nicht vor, stellt jedoch eine erhebliche Gefahr für einheimische Wildpflanzen (z. B. Eichen) dar. Ein neues Merkblatt gibt praxisorientierte Hinweise, um die Früherkennung eines Befalls zu stärken und das Verbreitungsrisiko zu reduzieren.
Das Merkblatt enthält Empfehlungen zur nachhaltigen Pflanzenauswahl, wie die bevorzugte Verwendung einheimischer und standortgerechter Pflanzen aus regionaler Produktion, sowie Massnahmen zur Förderung vielfältiger und widerstandsfähiger Pflanzengemeinschaften.
Link: Merkblatt_Pram-WSL-BAFU-JS-KOK_vf_2025-11_DE.pdf (in allen Amtssprachen vorhanden)
Hinweise zur Prävention
Das Verbreitungsrisiko des Plötzlichen Eichentods kann durch einen sorgfältigen Umgang mit Pflanzenmaterial reduziert werden. Dazu gehören etwa folgende Massnahmen:
In der Schweiz werden EU-Isolate von P. ramorum gelegentlich bei Ziersträuchern in zum Pflanzenpass zugelassenen Betrieben festgestellt. Vereinzelt wurden sie auch in öffentlichen und privaten Grünanlagen beobachtet. Dank konsequenter Überwachungs- und Tilgungsmassnahmen konnte die Etablierung und Ausbreitung bislang verhindert werden.
Da nicht-EU-Isolate des Eipilzes als Quarantäneorganismen geregelt sind, gilt eine generelle Meldepflicht. Verdachtsfälle sind umgehend den zuständigen kantonalen Waldschutzdiensten.pdf zu melden. Betriebe mit Zulassung zur Ausstellung von Pflanzenpässen informieren in solchen Fällen den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD). verlinken mit E-Mailadresse EPSD: phyto@blw.admin.ch)
Der Blatthornkäfer hat in der
Schweiz den Status «prioritärer Quarantäneorganismus». Er muss gemeldet und
bekämpft werden. In den Regionen in der Schweiz, wo er sich bereits etabliert
hat, sehen sich die Betriebe verschiedene Massnahmen umzusetzen. Mehr dazu
unter «Wichtige Informationen».