Die Grüne Branche ist eine Branche, die nicht direkt mit anderen Branchen verglichen werden kann. Im Zentrum der Arbeit steht die Pflanze mit ihren Ansprüchen. Die Arbeit ist, ähnlich wie die der Landwirtschaft, stark abhängig von der Saisonalität.
Auf nationaler Ebene besteht ein Gesamtarbeitsvertrag GAV. Er ist das Produkt einer Reihe von vorausgegangenen GAV. Der erste GAV in der Branche wurde bereits im Jahr 1943 zwischen den Vorgängerorganisationen der heutigen Partner abgeschlossen. Sozialpartner sind die Arbeitnehmerorganisation Grüne Berufe Schweiz GBS und der Unternehmerverband Gärtner Schweiz, JardinSuisse.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der GAV zu einem modernen Vertragswerk entwickelt. Er berücksichtigt die besonderen Gegebenheiten der Branche. Unsere Branche ist geprägt von der Pflanze. Sie steht im Mittelpunkt der Tätigkeit. Dies erfordert beispielsweise Flexibilität der Arbeitszeit.
Die Sozialpartner sind sich bewusst, dass sich die Interessen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden nicht immer decken. Wichtig ist aber, dass die Parteien gewillt sind, für beide Seiten im GAV akzeptable Lösungen zu finden. Damit sichern die Partner Arbeitsplätze, schützen die Arbeitnehmenden und ermöglichen den Arbeitgebenden am Markt zu bestehen.
In verschiedene Regionen, wo die Voraussetzungen gegeben sind, gelten Gesamtarbeitsverträge mit Allgemeinverbindlichkeit.
In der Schweiz gibt es verschiedene Gesamtarbeitsverträge. Mit diesen Verträgen ist die gesamte Schweiz abgedeckt.
Kantone Baselstadt und Baselland
Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz und Gärtnermeisterverband beider Basel. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag BS/BL
Kautionsabwicklung Gärtnergewerbe Basel-Stadt und Basel-Landschaft:
Kautionsstelle
Kanton Tessin
Sozialpartner sind OCST (Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese) und JardinSuisse Ticino. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag TI
Kautionsabwicklung Gärtnergewerbe des Kantons Tessin:
Kautionsstelle
Kanton Waadt
Sozialpartner sind Unia und JardinSuisse Vaud. Der Vertrag ist allgemeinver-bindlich.
Gesamtarbeitsvertrag VDKanton Wallis (Französisch sprechender Teil)
Sozialpartner sind SCIV (Les Syndicats Chretiens Interprofessionnels du Valais) und JardinSuisse Valais. Der Vertrag ist allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag VS
Kanton Schaffhausen
Sozialpartner sind Grüne Berufe Schweiz und JardinSuisse Schaffhausen. Der Vertrag ist
allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag SH
Kanton
Genf
Sozialpartner: SIT, Syna, Unia und JardinSuisse Genf. Der Vertrag ist
allgemeinverbindlich.
Gesamtarbeitsvertrag GEÜbrige Kantone der Schweiz
Der «Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche» regelt die Arbeitsbedingungen aller Betriebe der Deutschschweiz und der Romandie, die beim Arbeitgeberverband JardinSuisse angeschlossen sind. Damit sind rund 70% der Mitarbeitenden in diesen Regionen diesem GAV unterstellt.
Paritätische Kommission
Die paritätische Kommission der Sozialpartner des
Gesamtarbeitsvertrages für die Grüne Branche (GAV) setzt sich aus
Vertretungen von je drei Arbeitgebenden von JardinSuisse und drei
Arbeitnehmenden von Grüne Berufe Schweiz zusammen.
Die paritätische Kommission hat den Auftrag, sämtliche nötigen
Massnahmen für den Vollzug des GAVs zu treffen. Besteht der Verdacht
oder liegt eine Meldung bezüglich des nicht Einhaltens des GAVs vor, hat
die paritätische Kommission das Recht, Kontrollen durchzuführen.
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